Die Entwicklung der Pferdebiomechanik und Pferdebewegungsanatomie
ist sehr dynamisch und auch die Anforderungen der funktionalen anatomischen Betreuung durch gut geschulte professionelle Pferde(huf)schmiede sind in der Vergangenheit ständig gestiegen, so dass der „erforderliche“ (das ist nicht das Gleiche wie der „übliche“) Aufwand ständig zunimmt, um auf dem „anerkannten Stand der Wissenschaft und Praxis“ tätig zu sein, bzw. die Pferdebedürfnissen min. zu erfüllen.
Dieser gestiegene Aufwand spiegelt sich dann auch teilweise in den (Ab) Rechnung wieder.
Besuchspauschale/Wegegeld/Befundung/Consulting
Entschädigungen, Wegegeld:
1. Die Entschädigungen für Besuche wird berechnet, Wegegeld,Reiseentschädigung und Zeitaufwendungen sind durch den Besuch bedingte Mehrkosten.
2. Das Wegegeld beträgt bei Benutzung einer mobilen Schmiede
a) je Einzeltermin Doppelkilometer
b) anteilige Doppelkilometer
1. bei Tag 1,60 Euro (GOT 2,30 Euro), mindestens jedoch 8,60 Euro,
2. bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr), an Feiertagen und an
Wochenenden 2,30 Euro (GOT 3,40 Euro), mindestens jedoch 11,40 Euro. zuzügl
MwSt
Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter aufgesucht, so wird das Wegegeld anteilig berechnet.
Auch die Mindestgebühr des Wegegeldes wird anteilig berechnet.
Lahmheitsuntersuchung
/Befunderhebung/Consulting
Leistungen/Gebühr
Teil A, Grundleistungen:
1) Allgemeine Untersuchung/Befundung/Consulting/ Beratung, Pferd
Teil B, Besondere Leistungen/Befundung/Ganganalyse/Dokumentationen:
1) klinische Ganganalyse
2) Bewegungsparametererfassung
3) Hufabszess eröffnen
4) Hufverband anlegen
5) Entgelt für Verbrauchsmaterialien
6) Wegegeld